Für Schülerinnen und Schüler, die von der Grundschule aufs Gymnasium wechseln wollen, hält das Jahr 2025 wichtige Neuerungen bereit. Ihre Eltern müssen einiges beachten.
Das novellierte Berliner Schulgesetz bringt 2025 eine wichtige Neuerung für Schüler und ihre Eltern: Beim Übergang von der Grund- zur Oberschule entfällt das Probejahr am Gymnasium. Stattdessen findet erstmals ein Probeunterricht statt. Das neue Verfahren betrifft laut Bildungsverwaltung mehr als 32.000 Schülerinnen und Schüler, die derzeit noch die Jahrgangsstufe 6 besuchen.
Künftig erhalten angehende Siebtklässler bei einer Durchschnittsnote bis zu 2,2 eine Empfehlung fürs Gymnasium und ab einer Durchschnittsnote von 2,3 eine Empfehlung für eine Integrierte Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule. Dies galt grundsätzlich auch bisher; Schulen hatten bei einem Notenschnitt von 2,3 bis 2,7 aber noch Ermessensspielraum für eine Gymnasialempfehlung, der nach Einschätzung der Bildungsverwaltung nicht einheitlich angewendet wurde. Schüler, deren Eltern trotz nicht ausreichender Noten auf einem Besuch des Gymnasiums bestanden, konnten dort ein Probejahr absolvieren.