Lützerath-Räumung: Aktivist vor Gericht: Polizist „nur in Schlamm gestoßen“

Als „Mönch von Lützerath“ wurde ein Klima-Aktivist bekannt. Er hatte bei einer Protestaktion Polizisten in den Schlamm geschubst. Die Menschen hätten entsprechende Videos „amüsant“ gefunden, sagt er.

Der bei Protesten gegen die Räumung des Braunkohledorfs bekanntgewordene „Mönch von Lützerath“ hat vor Gericht die gegen ihn erhobenen Vorwürfe gestanden. Der 29 Jahre alte Altenpfleger hatte im Januar 2023 in der Nähe des Braunkohletagebaus Garzweiler in der Ordenstracht eines Mönchs mehrere Polizisten in den knöcheltiefen Schlamm befördert. Videos davon verbreiteten sich in den sozialen Medien. Vor dem Amtsgericht in Erkelenz ist Loic Schneider wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung angeklagt.

Dort beschrieb der Franzose aus seiner Sicht die Ereignisse während der Proteste an dem von Aktivisten besetzten Ort. Das Gericht wertete die 25 Minuten dauernden Ausführungen, die von einer Dolmetscherin übersetzt wurden, als Geständnis. Das bejahte der Angeklagte. 

Die Identität des „Mönchs von Lützerath“ war lange unbekannt. Denn sein Gesicht war unter einer großen Kapuze verborgen. Doch dann gab der Mann Interviews. Vor dem Amtsgericht sagte er, der Großteil der Menschen, die seine Aktion an den Bildschirmen gesehen haben, hätten sie „amüsant“ gefunden. 

Er habe das besetzte Dorf verteidigen wollen. „Ich hab‘ ihn nur in den Schlamm gestoßen“, erklärte der Angeklagte und beklagte von der Polizei ausgeübte Gewalt. Ein Teil der Protestierer hatte sich damals von einer Demonstration entfernt, um die Polizeikette um den Ort zu durchbrechen.

Fortsetzung im Februar

Der Prozess hätte schon nach gut einer Stunde mit einem Urteil beendet werden können. Jedoch erklärte die Verteidigerin des 29-Jährigen, die betroffenen Polizisten sollten zur Schwere ihrer Verletzungen befragt werden. 

Am Morgen des ersten Prozesstags hatten Unterstützer den hochgewachsenen Angeklagten vor dem Gerichtsgebäude erwartet. Transparente waren aufgehängt und ein Unterstand aufgebaut. Mehrere Teilnehmer der Versammlung trugen eine Mönchskutte. Im Anschluss an die Verhandlung wiederholte der Aktivist seine Erklärung vor rund 30 Zuhörern. Dabei hatte auch er eine Mönchskluft an. 

Dem Gericht hatte Schneider berichtet, dass er seit 2020 mehrere Monate in Lützerath verbracht hatte. Mehrere Hundert junge Leute lebten zeitweise in dem Dorf an der Abbruchkante des Tagebaus, um das Land vor dem Abbaggern zu retten. 

Vorbestraft wegen Landfriedensbruchs

Der Klima-Aktivist ist unter anderem wegen Landfriedensbruchs vorbestraft. Er war zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Auch in Frankreich ist er justizbekannt.

Bei einem Urteil im Sinn der Erkelenzer Anklage könnte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden. Bei einer Strafe unter sechs Monaten ist eine Geldstrafe möglich. Der Prozess soll am 5. Februar fortgesetzt werden.